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  • 24.05.2016 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Kindergeld: Wann kann ein Kind es an sich selbst abzweigen?

    | Zieht ein volljähriges Kind bei seinen Eltern aus und absolviert eine Ausbildung, hat es keine Möglichkeit, das den Eltern zustehende Kindergeld selbst von der Familienkasse zu beziehen, weil es aufgrund seiner Ausbildungsvergütung nicht bedürftig ist. Das gilt nach Auffassung des FG Düsseldorf selbst dann, wenn die Eltern zum Unterhalt des Kindes gar nichts oder deutlich weniger beisteuern als das Kindergeld. |