· Fachbeitrag · Kindergeld
Kindergeld: Wenn volljährige Kinder die Ausbildung krankheitsbedingt ab- oder unterbrechen
| Eltern haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Ausbildungsverhältnis des Kindes weiter besteht. Daran fehlt es, wenn das Kind während der Ausbildung erkrankt und die Ausbildung durch Abmeldung von der Schule, Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wird. In einem solchen Fall kommt eine Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind in Betracht. Das setzt aber voraus, dass es sich um eine vorübergehende Krankheit handelt. Diese Grundsätze hat der BFH in mehreren Entscheidungen verlautbart, die am 10.02. veröffentlicht worden sind. |
Die kindergeldrechtlichen Grundsätze
Für volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommt gemäß § 32 Abs. 4 EStG ein Kindergeldanspruch u. a. dann in Betracht, wenn
- sie sich in der Berufsausbildung befinden,
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