· Fachbeitrag · Kindergeld
Neues zur mehraktigen Berufsausbildung: Meisterkurs nach Gesellenabschluss begünstigt?
| Liegt eine ‒ beim Kindergeld begünstigte ‒ mehraktige Berufsausbildung vor, wenn ein Elektroniker 9 Monate nach dem Gesellenabschluss eine Weiterbildung zum Industriemeister Elektrotechnik aufnimmt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |
Der kindergeldrechtliche Hintergrund
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, bis das Kind das angestrebte Berufsziel erreicht hat. Das gilt selbst dann, wenn die Ausbildung in mehreren Abschnitten erfolgt. Ist der erste Berufsabschluss nur integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs, bleibt der Kindergeldanspruch erhalten, bis der Ausbildungsgang endgültig abgeschlossen ist. In dem Fall endet das Kindergeld erst, wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Der Fall vor dem FG Niedersachsen
Das FG Niedersachsen musste sich jetzt mit der Frage befassen, ob eine mehraktige Berufsausbildung vorliegt, wenn ein Elektroniker 9 Monate nach dem Gesellenabschluss berufsbegleitend (per Abendkurs) eine Weiterbildung zum Industriemeister Elektrotechnik aufnimmt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig