22.02.2019 · Fachbeitrag · Kindergeld
Rückwirkender Kindergeldantrag: So wehren Sie sich gegen die Sechs-Monats-Beschränkung
| Gehören Sie auch zu den Eltern, die im Jahr 2018 rückwirkend Kindergeld beantragt und nur noch für sechs Monate Kindergeld ausgezahlt bekommen haben? Dann wehren Sie sich. Vor dem BFH sind nämlich zwei Musterprozesse anhängig, die diese gesetzliche Neuregelung in Frage stellen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig