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  • 22.02.2019 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Rückwirkender Kindergeldantrag: So wehren Sie sich gegen die Sechs-Monats-Beschränkung

    | Gehören Sie auch zu den Eltern, die im Jahr 2018 rückwirkend Kindergeld beantragt und nur noch für sechs Monate Kindergeld ausgezahlt bekommen haben? Dann wehren Sie sich. Vor dem BFH sind nämlich zwei Musterprozesse anhängig, die diese gesetzliche Neuregelung in Frage stellen. |