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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Strengere Anforderung an Ausbildungswilligkeit

    | Eltern erhalten für volljährige Kinder nur noch dann Kindergeld, wenn das Kind nachweislich ausbildungswillig ist. Geht es nach dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg, müssen dabei Kinder mit niedrigem Bildungsniveau höhere Nachweisanforderungen erbringen als andere. |

     

    Grundsätze zum Kindergeld für Kinder ohne Ausbildungsplatz

    Findet ein volljähriges Kind keinen Ausbildungsplatz, bleibt den Eltern das Kindergeld erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 32 Abs. 4 Nummer 2c Einkommensteuergesetz [EStG]):

     

    • Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.