· Fachbeitrag · Kindergeld
Strengere Anforderung an Ausbildungswilligkeit
| Eltern erhalten für volljährige Kinder nur noch dann Kindergeld, wenn das Kind nachweislich ausbildungswillig ist. Geht es nach dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg, müssen dabei Kinder mit niedrigem Bildungsniveau höhere Nachweisanforderungen erbringen als andere. |
Grundsätze zum Kindergeld für Kinder ohne Ausbildungsplatz
Findet ein volljähriges Kind keinen Ausbildungsplatz, bleibt den Eltern das Kindergeld erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 32 Abs. 4 Nummer 2c Einkommensteuergesetz [EStG]):
- Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
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