· Fachbeitrag · Kindergeld
Vermögenswirksame Sparbeiträge der Kinder nicht abziehbar
| Letztmals für das Jahr 2011 müssen Eltern volljähriger Kinder dem Finanzamt und der Familienkasse nachweisen, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes unter 8.004 Euro lagen. Vermögenswirksame Leistungen mindern die Einkünfte und Bezüge dabei laut BFH leider nicht ( Urteil vom 22.9.2011, Az. III R 73/10 ; Abruf-Nr. 114222 ). |
PRAXISHINWEIS | Ab diesem Jahr fällt die Prüfung der Einkünfte und Bezüge für volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen weg. Mehr Informationen zum Kindergeldanspruch für solche Kinder finden Sie auf den Seiten 6 bis 9. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 3 | ID 30825610