24.11.2015 · Fachbeitrag · Kindergeld
War der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 zu niedrig?
| Das FG München muss der Frage nachgehen, ob der Kinderfreibetrag im Kalenderjahr 2014 zu niedrig war. Bei ihm ist unter dem Az. 8 K 2426/15 eine entsprechende Klage anhängig. |
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