Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.12.2015 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Zeitsoldat nach Erstausbildung: BFH verwehrt Eltern Kindergeld

    | Schließt ein Kind eine Lehre ab, wird arbeitslos und bewirbt sich deshalb bei der Bundeswehr als Zeitsoldat, handelt es sich bei der Tätigkeit als Zeitsoldat nicht mehr um einen Teil der Erstausbildung. Eltern haben in der Bundeswehrzeit nach Ansicht des BFH keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. |