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  • 14.02.2020 · Nachricht · Kirchensteuer

    Erstattungsüberhang auch ohne geleistete Sonderausgaben

    | Erstattete Sonderausgaben sind auch dann steuererhöhend zu berücksichtigen, wenn im betreffenden Jahr überhaupt keine Verrechnung mit geleisteten Aufwendungen erfolgt ist. Diese Ansicht vertritt das FG Düsseldorf. |