Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.10.2013 · Fachbeitrag · Kirchensteuer

    Kein Nachlass wegen Abfindung nach Kirchenaustritt

    | Verkauft ein Steuerzahler seinen Betrieb oder erhält er eine Abfindung, kann er beim Kirchensteueramt der Diözese oder Landeskirche einen Antrag auf (Teil-)Erlass der Kirchensteuer stellen. Der Antrag ist jedoch nur erfolgreich, wenn man der Kirche angehört. Tritt ein Steuerzahler während des Jahres aus der Kirche aus und erhält in diesem Jahr eine Abfindung, ist ein anteiliger Erlass der Kirchensteuer nicht zu gewähren. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VerwGH) Hessen. |