07.03.2019 · Nachricht · Lebensversicherung
Beiträge zu einer Risikolebensversicherung als Werbungskosten
| Beiträge des GmbH-Gesellschafters zu einer Risikolebensversicherung auf das Leben des Mitgesellschafters sind selbst dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn die Versicherungsleistung vereinbarungsgemäß für das gemeinsame Unternehmen eingesetzt werden soll. Gegen diese Entscheidung des FG Nürnberg wehrt sich der Steuerzahler mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig