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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Kosten für bezahltes Auslandspraktikum eines Studenten in China steuerlich absetzbar?

    | Ausgaben im Zusammenhang mit einem Zweitstudium sind als Werbungskosten abziehbar, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht für Ausbildungsvergütungen hat. Das gilt auch, wenn der Student ein Auslandspraktikum absolviert, bei dem die Kosten die Vergütung weit übersteigen. |

     

    Frage: Mein Sohn studiert Maschinenbau (Masterstudium). Er hat 2014 ein freiwilliges Praktikum bei einem Automobilkonzern in China absolviert. Das Praktikum hat 178 Tage gedauert und er hat dabei 350 Euro im Monat verdient. Die Kosten (Flug, Visum, Krankenversicherung, Verpflegung) betrugen 8.354 Euro. Die Unterkunft wurde gestellt. Das Finanzamt hat den Abzug dieser Kosten als Studienkosten abgelehnt. Zu Recht?

     

    Antwort: Ja, in dem konkreten Fall schon.