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  • 08.12.2017 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Arbeitgeber übernimmt Fortbildungskosten der Mitarbeiter: Nicht in neue Stolperfalle tappen

    | Tragen Sie Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter(innen) ganz oder zum Teil, liegt in der Regel kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Auf eine Ausnahme hat die OFD Nordrhein-Westfalen hingewiesen: Übernehmen Sie die Kosten nur unter der Bedingung, dass Ihr Mitarbeiter eine Prüfung besteht, stellt die Übernahme Arbeitslohn dar. |