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  • 19.08.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Azubis 2013: Betriebe können Vereinfachungsregelung nutzen

    | Ledige Azubis, die jetzt eine Ausbildung beginnen, müssen dem Arbeitgeber nicht zwingend eine Ersatzbescheinigung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorlegen. Um für den Azubi einen ELStAM-Abruf zu starten, genügt nach Mitteilung der OFD Karlsruhe eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt, sowie die Angabe der Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und der Religionszugehörigkeit. |