· Fachbeitrag · Lohnsteuer
BFH: Kosten für freiwillige Teilnahme an „Sensibilisierungswoche“ sind Arbeitslohn
| Eine Sensibilisierungswoche, die Kurse zu gesunder Ernährung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training und Achtsamkeit umfasst, ist nicht überwiegend betrieblich veranlasst, wenn die Teilnahme freiwillig ist. Trägt der Arbeitgeber die Kosten, stellen diese lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das hat der BFH entschieden. |
Sensibilisierungswoche als Eckpfeiler der Personalentwicklung
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine Sensibilisierungswoche angeboten. Diese enthielt u. a. die o. g. ‒ allgemein präventiven ‒ Kurse. Das Unternehmen sah die Woche als strategischen Pfeiler seiner Personal-, Persönlichkeits-und Organisationsentwicklung an. Es gehe darum, Führungsstil, Mitbestimmung, Umgang und Kommunikation im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen zu überprüfen. Zwei Krankenkassen unterstützten die Maßnahmen finanziell im Sinne der §§ 20, 20a SGB V.
Die Teilnahme war zwar freiwillig. Die Mitarbeiter mussten aber Urlaubstage oder Zeitguthaben einbringen und auch die Anfahrtskosten selbst tragen. Wer die Teilnahme zugesagt hatte, musste kommen. Bei einer kurzfristigen Absage drohten Sanktionen.
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