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  • 13.11.2017 · Nachricht · Lohnsteuer

    BMF mit Billigkeitsregelung fürs Aufladen von E-Bikes

    | Bietet Ihr Unternehmen Mitarbeitern im Betrieb eine Ladevorrichtung, an der diese auf Ihre Kosten auch privat genutzte Elektro- oder Hybridfahrzeuge aufladen können, ist das lohnsteuerfrei. So steht es in § 3 Nr. 46 EStG. Nach einem aktuellen BMF-Schreiben gilt diese Steuerbefreiung nun für alle E-Bikes. |