· Nachricht · Lohnsteuer
Bruttoarbeitslohn ist bei Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um Kindergeld zu reduzieren
| Kindergeldauszahlungen an Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung stellen negative Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Arbeitnehmers dar. Das hat der BFH klargestellt und damit die Vorinstanz (FG Düsseldorf) bestätigt ( BFH, Urteil vom 08.02.2024, Az. VI R 26/21, Abruf-Nr 241430 ). |
Quelle: ID 50030099