· Nachricht · Lohnsteuer
ELStAM-Abruf für beschränkt Steuerpflichtige ab 01.01.2020
| Ab dem 01.01.2020 können die Arbeitgeber die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auch für solche Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung abrufen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. |
Das BMF hat dazu die Details genannt (BMF, Schreiben vom 07.11.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2363/19/10007 :001, Abruf-Nr. 212163):
- Erforderlich hierfür ist: Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers.
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