· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Jobticket für Arbeitnehmer: So gestalten Sie es lohnsteuerlich optimal
| Das Jahresjobticket war lange eine gern genommenes Instrument, um Mitarbeiter mit steuerfreien Leistungen an sich zu binden und die Steuerprogression auszuhebeln. Ein Wendepunkt schien eingetreten, als der BFH entschieden hat, dass dem Arbeitnehmer bei einem Jahresticket der geldwerte Vorteil auch dann in voller Höhe zufließt, wenn der Arbeitgeber die Zahlungen an den Verkehrsbetrieb monatlich leistet. Ist damit die Sachbezugs-Freigrenze von 44 Euro im Monat immer überschritten? Nicht, wenn Arbeitgeber und -nehmer verbliebene Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. |
Jobtickets und die 44-Euro-Freigrenze
Jobtickets sind Zeitkarten (Monats- oder Jahresfahrkarten), die der Arbeitgeber bei dem Verkehrsunternehmen vergünstigt erwirbt. Gibt er sie unentgeltlich oder verbilligt an seine Arbeitnehmer weiter, müssen diese den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Der geldwerte Vorteil bleibt aber steuer- und sozialabgabenfrei, wenn er 44 Euro im Monat nicht übersteigt.
OFD Nordrhein-Westfalen zeigt Gestaltungsmöglichkeiten
Wie oben erwähnt, hat der BFH mit seinem Urteil zum Jahres-Jobticket für Unruhe und Unsicherheit gesorgt (BFH, Urteil vom 14.11.2012, Az. VI R 56/11, Abruf-Nr. 130630; WISO 5/2013, Seite 3). Die OFD Nordrhein-Westfalen hat deshalb in einem ausführlichen Schreiben Klarheit geschaffen und en passant Gestaltungsmöglichkeiten beim Jahres-Jobticket aufgezeigt (OFD NRW, Kurzinfo LSt Nr. 07/2014 vom 24.11.2014, Abruf-Nr. 144543).
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