· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Lohnnachzahlung: Arbeitgeber muss höhere Steuer nicht tragen
| Wird ein Arbeitgeber vom Gericht dazu verdonnert, einem Mitarbeiter nachträglich Gehalt auszuzahlen, muss er dem Mitarbeiter nicht auch noch einen Steuernachteil ausgleichen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz klargestellt. |
Laut LAG muss der Arbeitgeber nur die gerichtlich festgelegten Gehälter und gegebenenfalls Zinsen an den Arbeitnehmer überweisen. Dass beim Arbeitnehmer durch die Nachzahlung des Gehalts wegen der Progression eine höhere Lohnsteuer angefallen ist, als wenn er den Arbeitslohn monatlich ausgezahlt bekommen hätte, ist nicht das Problem des Arbeitgebers (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.8.2011, Az. 9 Sa 155/11; Abruf-Nr. 120369).
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 4 | ID 31754780