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  • 14.08.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Mitarbeiterjubiläum oder -abschied: LStR offerieren Gestaltungen

    | Als Arbeitnehmer können Sie Kosten Ihrer Abschiedsfeier unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen (WISO 8/2015, Seite 17). Noch besser wäre es natürlich, der Arbeitgeber würde die Kosten für Ihre Abschiedsfeier übernehmen – lohnsteuerfrei. Das funktioniert, wenn Sie in den nächsten fünf Jahren ein Dienstjubiläum feiern würden. |