· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Musterprozess: Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung ermäßigt zu besteuern?
| Bei Leistungen aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, die in einem Einmalbetrag zufließen, handelt es sich nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht um außerordentliche Einkünfte. Ein Musterprozess beim BFH nährt aber die Hoffnung, dass die Auszahlung nach der günstigeren Fünftel-Regelung besteuert werden kann. |
Grundsätze zur Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus der bAV
Entscheidet sich ein Arbeitnehmer bei Fälligkeit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für eine Kapitalauszahlung, gelten derzeit je nach Art der Altersvorsorge folgende steuerliche Grundsätze:
- Fünftel-Regelung: Versorgungsleistungen des Arbeitgebers aufgrund einer Direktzusage und einer Unterstützungskasse können ermäßigt besteuert werden, wenn sie nicht fortlaufend, sondern in einer Summe bezahlt werden. Es liegt eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor, für die eine Besteuerung nach der Fünftel-Regelung in Betracht kommt (BFH, Urteil vom 12.4.2007, Az. VI R 6/02, Abruf-Nr. 071704).
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