· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Neue Vergünstigungen für E-Dienstwagen: Auch 2018 angeschaffte Pkw können begünstigt sein
| Das BMF hat die Vergünstigungen für Elektro-Dienstwagen bzw. Hybrid-Elektro-Dienstwagen in zeitlicher Hinsicht erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt der reduzierte lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil nämlich auch schon für Fahrzeuge, die der Arbeitgeber vor dem 01.01.2019 angeschafft, hergestellt oder geleast hat. |
Die gesetzliche Neuregelung ab 01.01.2019
Die Steuerbegünstigungen für die Nutzung von Elektro-Dienstwagen bzw. Hybrid-Elektro-Dienstwagen bestehen bei
- der Ein-Prozent-Regelung darin, dass der inländische Bruttolistenpreis nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist,
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