· Nachricht · Lohnsteuer-Richtlinien
Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2023 liegt vor
| Das BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf für die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2023 veröffentlicht. |
Hintergrund | Der Entwurf enthält eine grundlegende Überarbeitung der LStR, um diese an die aktuellen Entwicklungen in Form von Gesetzen, Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen anzupassen. Im Hinblick auf die in den zurückliegenden Jahren stetig gewachsene Bedeutung von BMF-Schreiben enthält die Neufassung der LStR kaum echte Neuregelungen. Das BMF hat davon abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu übernehmen. Allerdings wurden diese teilweise an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben angepasst. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien R 8.1 (Bewertung der Sachbezüge) und R 8.2 (Belegschaftsrabatte). Darüber hinaus beinhaltet die Neufassung zahlreiche redaktionelle wie sprachliche Änderungen. Ziel der Überarbeitung ist es auch, die Rechtsanwendung zu erleichtern.
Das Vorhaben soll lt. BMF nach Kabinettbefassung und finaler Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die Änderungen ab dem 01.01.2023 angewendet werden können (LStR 2023, Entwurf, Abruf-Nr. 230082).