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  • 30.10.2023 · Nachricht · Lohnsteuer

    SFN-Zuschläge: Beiträge an Unterstützungskasse gehören zum Grundlohn und erhöhen die Bemessungsgrundlage der Zuschläge

    | Bemessungsgrundlage für die Höhe der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist der Grundlohn. Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der arbeitsvertraglich geschuldet wird. Unerheblich ist, ob dieser Arbeitslohn dem Mitarbeiter tatsächlich zufließt. Bei einer Entgeltumwandlung zugunsten einer Arbeitgebereinzahlung in eine Unterstützungskasse wird auch dieser Beitrag in die Grundlohnermittlung einbezogen. Das hat der BFH zugunsten der Arbeitnehmer klargestellt. |