· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Snacks führen nicht zur Kürzung der Verpflegungspauschale
| Die Verpflegungspauschale ist nicht zu kürzen, wenn ein Arbeitnehmer während eines Flugs kleine Snacks wie Chips, Salzgebäck, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien gereicht bekommt. Die Kürzung setzt voraus, dass es sich bei der Mahlzeit an Bord tatsächlich um ein „echtes“ Frühstück, ein Mittag- oder ein Abendessen handelt. Das hat das BMF klargestellt. |
PRAXISHINWEIS | Die Klarstellung ist natürlich zu begrüßen. Unschön ist, dass das BMF den Arbeitgeber in die Pflicht nimmt. Er muss entscheiden, ob es sich um eine Mahlzeit handelt oder nicht (BMF, Schreiben vom 19.5.2015, Az. IV C 5 - S 2353/15/10002, Abruf-Nr. 144572). Arbeitgeber sollten wie folgt vorgehen:
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Quelle: Ausgabe 07 / 2015 | Seite 2 | ID 43455524