19.08.2021 · Nachricht · Lohnsteuer
Studiengebühr: Rückzahlung durch neuen Chef nicht steuerfrei
| Übernimmt Ihr Arbeitgeber für Sie Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, der Wechsel einen Rückzahlungsanspruch des alten Arbeitgebers auslöst und der neue Arbeitgeber die Kosten zurückzahlt. Eine solche Übernahme der Rückzahlungspflicht ist lohnsteuerpflichtig. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig