09.03.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Studiengebühr: Rückzahlung durch neuen Chef nicht steuerfrei
| Übernimmt Ihr Arbeitgeber für Sie Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, der Wechsel einen Rückzahlungsanspruch des alten Arbeitgebers auslöst und der neue Arbeitgeber die Kosten zurückzahlt. Eine solche Übernahme der Rückzahlungspflicht ist lohnsteuerpflichtig. |
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