10.05.2020 · Nachricht · Lohnsteuer
Summenbescheid: Nachgezahlte Beiträge sind kein Arbeitslohn
| Müssen Sie aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f SGB IV Arbeitnehmeranteile nachzahlen, führt dies nicht zu Arbeitslohn bei Ihren Mitarbeitern. Diese steuerzahlergünstige Meinung vertritt das FG Köln. Das letzte Wort hat aber der BFH. |
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