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Vom Arbeitgeber bezuschusstes „49-Euro-Ticket“ bleibt jetzt auch bei freigegebener IC- oder ICE-Nutzung steuerfrei
| Das BMF hat sein Schreiben zur Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in § 3 Nr. 15 EStG angepasst. Damit kann das 49-Euro-Ticket jetzt auch bei der Nutzung von IC oder ICE steuerfrei gewährt werden. |
Hintergrund | Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 15 EStG u. a. auch Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlt werden. Die Einzelheiten hat das BMF im Schreiben vom 15.08.2019 (Az. IV C 5 ‒ S 2342/19/10007 :001 - 2019/0678827, Abruf-Nr. 210780) geregelt. Dieses Schreiben hat das BMF jetzt in Rz. 8 hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von IC/ICE-Verbindungen bei Nahverkehrstickets ergänzt: „... Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nr. 15 EStG vor. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen.“ (BMF, Schreiben vom 07.11.2023, Az. IV C 5 ‒ S 2342/19/10007 :009, Abruf-Nr. 238283).