· Fachbeitrag · Lohnsteuer
„Werkstattwagen“ ist nicht zur Privatnutzung geeignet
| Führt ein Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch für seinen Dienstwagen, darf das Finanzamt nach neuester Rechtsprechung generell davon ausgehen, dass er den Wagen auch privat nutzt - und einen geldwerten Vorteil besteuern. Eine Ausnahme gilt für Werkstattwagen, so das FG Niedersachsen. |
Ein Werkstattwagen - im Urteilsfall ein Nissan Terrano - liegt nach Ansicht der Richter vor (FG Niedersachsen, Urteil vom 13.3.2013, Az. 4 K 302/11; Abruf-Nr. 132712), wenn
- sich im hinteren Bereich des Fahrzeugs keine Rücksitze befinden, sondern Regale für Werkzeuge oder Waren oder Transportboxen,
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