Fachbeitrag · Lohnsteuer/Umsatzsteuer
Die Dienstwagen-Urteile des BFH: Antworten auf zwei Fragen aus der Praxis
| Ein Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen auch privat nutzen darf und den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert, kann selbst getragene Pkw-Kosten vom geldwerten Vorteil abziehen. Diese BFH-Entscheidungen ( SSP 3/2017, Seite 7 ) haben große Resonanz ausgelöst. Mehrere Leser wollten wissen, wie ein Arbeitnehmer nachweist, dass er z. B. Benzinkosten selbst zahlt und ob die Urteile auch Konsequenzen für die Umsatzbesteuerung des Dienstwagens haben. SSP liefert die Antworten. |
Wie weist der Arbeitnehmer eigene Benzinkosten nach?
Dürfen Sie einen Dienstwagen Ihres Arbeitgebers nutzen und haben Sie vereinbart, dass Sie Benzinkosten aus eigener Tasche zahlen müssen, mindert sich der geldwerte Vorteil um die selbst getragenen Kosten (BFH, Urteile vom 30.11.2016, Az. VI R 49/14, Abruf-Nr. 191868; Az. VI R 24/14, Abruf-Nr. 191863).
Die generellen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug
Damit die Finanzverwaltung den geldwerten Vorteil mindert, müssen Sie dem Finanzamt
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig