· Fachbeitrag · Midijobs
Die neue Gleitzone: Entgeltobergrenze wird zum 01.07.2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro erhöht
| Zum 01.07.2019 wird bei einem Midijob die monatliche Entgeltobergrenze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht. Neu ist ab 01.07.2019 auch, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen. SSP stellt Ihnen die Neuerungen vor und erklärt, was Sie als Arbeitgeber in der Entgeltabrechnung beachten müssen. |
Neuer Begriff „Übergangsbereich“ ersetzt „Gleitzone“
Wer monatlich zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro verdient, befindet sich mit dem sog. Midijobs bisher in der Gleitzone. Dieser Begriff „Gleitzone“ wird ab dem 01.07.2019 durch den Begriff „Übergangsbereich“ ersetzt. Beschäftigungen im Übergangsbereich liegen ab dem 01.07.2019 dann vor, wenn das beitragspflichtige Arbeitsentgelt regelmäßig die Grenze von 1.300,00 Euro nicht überschreitet. Bei mehreren Beschäftigungen ist das gesamte Arbeitsentgelt maßgebend. Für Entgelte im Übergangsbereich werden die Sozialversicherungsbeiträge nach speziellen Vorschriften berechnet.
In diesen Fällen liegt ein Midijob (Übergangsbereich) vor
Der Übergangsbereich wird angewendet, wenn
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