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  • 20.10.2016 · Download · Downloads · Alle Steuerzahler

    Mustereinspruch: Anerkennung einer Einmalzahlung an Angehörige im Ausland als außergewöhnliche Belastung

    Unterstützen Sie Eltern oder Kinder, die im Ausland leben, können Sie die Zahlungen unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Auf den Abzugsbetrag ungünstig ausgewirkt hat es sich bisher, wenn Sie das Geld in einem Einmalbetrag am Ende des Jahres überwiesen haben. Ein Urteil des FG Nürnberg, das noch der Bestätigung durch den BFH harrt, macht Hoffnung auf Besserung. Will Ihnen das Finanzamt die Einmalzahlung nicht in vollem Umfang anerkennen, wahren Sie Ihre Rechte mit diesem Mustereinspruch.