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Sonderausgabenabzug auch für Zahlungen an private Fachhochschule?
| Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob Eltern auch Zahlungen an eine private Fachhochschule als Sonderausgaben geltend machen können. Das FG Münster (Urteil vom 14.8.2015, Az. 4 K 1563/15 E ) hat die Frage mit dem Argument verneint, dass es sich bei einer privaten Fachhochschule nicht um eine allgemein- bzw. berufsbildende Schule handelt. |
Die Eltern haben gegen die Entscheidung Revision beim BFH eingelegt. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen X R 32/15 geführt.
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes als Sonderausgaben abziehen“, WISO 5/2009, Seite 7
Quelle: ID 43608936