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  • 15.06.2023 · Nachricht · PV-Anlagen

    BMF erleichtert steuerliche Erfassung von kleinen PV-Anlagen

    | Das BMF erleichtert mit einem neuen Schreiben für Betreiber von kleinen PV-Anlagen die steuerliche Erfassung. Danach kann in bestimmten Fällen auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 AO und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Abs. 1b AO verzichtet werden. Die Neuregelung gilt mit sofortiger Wirkung in allen Fällen, in denen der Betrieb der PV-Anlage seit dem 01.01.2023 aufgenommen wurde. |