· Fachbeitrag · Reisekosten
Neue Verpflegungspauschbeträge für Auslandsreisen ab 2015
| Das BMF hat für Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland ab dem Jahr 2015 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten veröffentlicht, die ein Arbeitgeber steuerfrei auszahlen bzw. der Unternehmer als Betriebsausgaben geltend machen kann. |
Das BMF weist dabei auf folgende Besonderheiten bei mehrtägigen Auslandsreisen hin (BMF, Schreiben vom 19.12.2014, Az. IV C 5 - S 2353/08/10006:005; Abruf-Nr. 143559):
- Bei der Anreise vom Inland ins Ausland oder umgekehrt ohne Tätigwerden ist der Pauschbetrag des Landes maßgeblich, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
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