· Fachbeitrag · Reisekostenreform
Neues Reisekostenrecht seit 2014: Vier konkrete Gestaltungsempfehlungen
| Auf den vorangegangenen Seiten haben wir Ihnen die Eckpunkte des neuen Reisekostenrechts vorgestellt. Dabei wurde kurz angerissen, dass Arbeitgeber und -nehmer in manchen Fällen die erste Tätigkeitsstätte so gestalten können, dass der Arbeitnehmer für die Fahrten zur Arbeit ein Höchstmaß an Werbungskosten geltend machen kann. Die erste Tätigkeitsstätte bietet aber noch weit mehr Gestaltungspotenzial. |
1. Zuordnung durch Arbeitgeber bei mehreren Filialen
Interessante Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich vor allem Unternehmen, die mehrere Filialen oder Niederlassungen betreiben.
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Arbeitnehmer Müller ist in der Filiale A eingesetzt, die 50 km von seiner Wohnung entfernt liegt. Er fährt diese Filiale an 230 Tagen im Jahr an. In der Filiale B, in der sich auch die Firmenverwaltung befindet und die nur 10 km von zu Hause entfernt ist, wurde er bisher nie tätig. |
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