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  • 26.08.2015 · Fachbeitrag · Rentner

    Niederländische Krankenversicherungsbeträge steuerlich tabu

    | Erzielt ein in Deutschland lebender Rentner neben inländischen Einkünften auch eine niederländische Rente, liegt das Besteuerungsrecht in den Niederlanden. Das deutsche Finanzamt besteuert die niederländischen Renteneinkünfte unter Progressionsvorbehalt. Niederländische Krankenversicherungsbeiträge kann der Rentner dabei in Deutschland weder als Sonderausgaben geltend machen noch mindern sie die Bemessungsgrundlage für den Progressionsvorbehalt. Das entschied das FG Düsseldorf. |