· Fachbeitrag · Rentner und Steuern
Altersentlastungsbetrag - So ziehen Rentner alle Steuerspar-Register
| Sind Sie Rentner und haben zu Jahresbeginn bereits das 64. Lebensjahr vollendet, steht Ihnen für Nebeneinkünfte eigentlich ein Altersentlastungsbetrag zu. Die Entlastung gilt nach einer Entscheidung des FG Münster aber nicht für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Rentner sollten in diesen Fällen einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen. |
Grundsätzliches zum Altersentlastungsbetrag
Den Altersentlastungsbetrag in Höhe von maximal 1.900 Euro erhalten Senioren für folgende Nebeneinkünfte:
Bruttoarbeitslohn (ohne Betriebsrenten oder Beamtenpension) | ... Euro | |
+ | Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z.B. private Darlehen an Angehörige) | ... Euro |
+ | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | ... Euro |
+ | Sonstige Einkünfte (Spekulationsgeschäft, Leibrenten) | ... Euro |
+ | Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit | ... Euro |
+ | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | ... Euro |
+ | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | ... Euro |
= | Bemessungsgrundlage für Altersentlastungsbetrag (wenn Summe negativ, kein Abzug des Altersentlastungsbetrags) | ... Euro |
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