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  • 29.02.2024 · Nachricht · Schenkungsteuer

    Realsplitting: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar

    | Prozesskosten zur Erlangung eines höheren nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Und zwar auch dann, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sog. Realsplittings versteuern muss. Das hat der BFH entschieden. |