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  • · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Wie wird der Zehn-Jahres-Zeitraum ermittelt?

    | Bei Schenkungen von Eltern an Kinder können die Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Das FG Niedersachsen hat sich jetzt mit der Frage befasst, wie der Zehn-Jahres-Zeitraum zu ermitteln ist. |

     

    Im konkreten Fall hatte ein Vater seinem Sohn am 31. Dezember 1998 ein Grundstück unter Ausschöpfung der vollen Freibeträge übertragen. Am31. Dezember 2008 übertrug er ihm erneut ein Grundstück. Für das Finanzamt war die Sache klar: Der Zehn-Jahres-Zeitraum war noch nicht abgelaufen. Deshalb rechnete es die Werte der beiden Schenkungen zusammen und forderte Schenkungsteuer. Das FG schloss sich dem aber nicht an. Es entschied, dass die zehn Jahre hier am Tag vor der zweiten Schenkung abgelaufen waren (Urteil vom 16.6.2011, Az: 3 K 136/11; Abruf-Nr. 113126).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29277210