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  • · Fachbeitrag · Solidaritätszuschlag

    Zwei neue Verfassungsbeschwerden zum Soli

    | Zur Frage, ob die Festsetzung des Solidaritätszuschlags auch mehr als 15 Jahre nach seiner Einführung noch rechtmäßig ist, haben die beiden Steuerzahler, die vor dem BFH unterlegen waren ( WISO 9/2011, Seite 19 ), jetzt Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG erhoben. |

     

    Die erste Beschwerde richtet sich gegen das BFH-Urteil zum „Soli auf Einkommensteuer im Jahr 2005“ (Urteil vom 21.7.2011, Az: II R 50/09). Sie trägt das Az: 2 BvR 1942/11. Die zweite richtet sich gegen die BFH-Entscheidung mit dem Stichwort „Soli auf Körperschaftsteuer im Jahr 2007“ (Urteil vom 21.7.2011, Az: II R 52/10). Sie trägt das Az: 1 BvR 2195/11.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29677720