· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Altersvorsorgeaufwendungen: So profitieren Sie im Jahr 2015 vom höheren Sonderausgabenabzug
| Altersvorsorgeaufwendungen sind im Jahr 2015 besser steuerlich abziehbar als jemals zuvor. Denn es erhöht sich nicht nur der Sonderausgabenabzug um die obligatorischen zwei Prozentpunkte von 78 auf 80 Prozent, sondern es steigt - erstmals - auch der abziehbare Höchstbetrag. |
Diese Altersvorsorgewerke sind begünstigt
Höhere Sonderausgaben winken ab 2015 für Beitragszahlungen
- zur gesetzlichen Rentenversicherung,
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