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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Beerdigungskosten als Unterhaltszahlungen abziehbar?

    | Für Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehegatten dürfen Sie bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abziehen, vorausgesetzt der Ehegatte stimmt zu, dass er die erhaltenen Zahlungen versteuert. Der BFH muss jetzt entscheiden, ob als Unterhaltszahlungen auch Beerdigungskosten abziehbar sind. |

     

    Das FG Niedersachsen hat den Sonderausgabenabzug für die Beerdigungskosten abgelehnt. Begründung: Für Unterhaltszahlungen, mit denen ein besonderer Bedarf abgedeckt wird, kommt nur der Abzug als außergewöhnliche Belastungen in Betracht (FG Niedersachsen, Urteil vom 27.6.2012, Az. 9 K 10295/11; Abruf-Nr. 123173). Damit will sich der Steuerzahler aber nicht abfinden und hat Revision beim BFH eingelegt (Az. X R 26/12).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 3 | ID 36107720