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  • 24.10.2017 · Nachricht · Sonderausgaben

    EuGH moniert Abzugsverbot für ausländische SV-Beiträge

    | Vorsorgeaufwendungen sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie nicht in „unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang“ mit steuerfreien Einnahmen stehen. So steht es in § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG. Der EuGH meint, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt. Eine Stellungnahme des BMF auf die steuerzahlerfreundliche EuGH-Entscheidung lässt aber auf sich warten. Zusammenveranlagte Ehepaare mit einem „Auslandsverdiener“ müssen deshalb von sich aus aktiv werden. |