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  • 21.08.2017 · Nachricht · Sonderausgaben

    Grenzpendler: EuGH erhöht Abzug von Vorsorgeaufwendungen

    | Ist der Arbeitslohn eines in Deutschland lebenden und im Ausland tätigen Steuerzahlers laut DBA im Ausland steuerpflichtig, besteuert das deutsche Finanzamt diesen Arbeitslohn zwar nur über den Progressionsvorbehalt, erkennt aber dafür Vorsorgeaufwendungen beim ausländischen Arbeitslohn nicht als Sonderausgaben an. Das verstößt nach Auffassung des EuGH gegen das Recht auf Freizügigkeit. |