23.01.2013 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Kinderbetreuung: Niedrige Vergütung schadet Abzug nicht!
| Eltern, die beide berufstätig sind, binden oft die Großeltern in die Kinderbetreuung ein. Sie sollten wissen, dass ein Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten auch dann möglich ist, wenn die Zahlungen an die Großeltern sehr niedrig sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig