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  • 23.01.2013 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Kinderbetreuung: Niedrige Vergütung schadet Abzug nicht!

    | Eltern, die beide berufstätig sind, binden oft die Großeltern in die Kinderbetreuung ein. Sie sollten wissen, dass ein Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten auch dann möglich ist, wenn die Zahlungen an die Großeltern sehr niedrig sind. |