· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben: Mindern Arbeitgeberzuschüsse den Abzug?
| Eltern dürfen Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen. Verschiedene interne Verwaltungsanweisungen weisen darauf hin, dass Sachbearbeiter entsprechende Steuererklärungen ganz genau prüfen sollen. Der Fiskus will herausfinden, ob sich Arbeitgeber an den Kosten beteiligt haben und der Sonderausgabenabzug folglich zu mindern ist. |
Die Grundsätze zum Sonderausgabenabzug
Eltern steht für Kinderbetreuungskosten in Höhe von zwei Drittel der Ausgaben, maximal 4.000 Euro je Kind und Jahr der Sonderausgabenabzug zu, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG):
- Das Kind muss zum Haushalt gehören.
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