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  • · Nachricht · Sonderausgaben

    Mitgliedsbeiträge: Regierung will steuerliche Absetzbarkeit nicht verbessern

    | Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, etwas an den Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vereinsbeiträgen zu ändern. Das hat sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ausgeführt. Das Ende der Fahnenstange muss das aber nicht sein. |

     

    Hintergrund | Mitgliedsbeiträge an Vereine können nach geltendem Recht nicht abgesetzt werden, wenn der Verein „in erster Linie der Freizeitgestaltung der Mitglieder förderlich“ sind. Diese „Förderung der Freizeitgestaltung“ wird von der Finanzverwaltung sehr weit ausgelegt, sodass eine Vielzahl von Vereinen vom Abzugsverbot betroffen sind. Diese restriktive Handhabung hat zuletzt den Widerstand der Rechtsprechung hervorgerufen. Darauf hebt auch die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32107) ab. Das FG Köln habe erklärt, dass ein steuerlicher Abzug möglich sein müsse, wenn die tatsächliche Vereinstätigkeit über die Freizeitgestaltung hinausgehe. Die FDP wollte deshalb wissen, inwieweit die Bundesregierung auf dieses Urteil reagieren und den Abzug von Mitgliedsbeiträgen verbessern werde. Die unbefriedigende Antwort (19/32370, Abruf-Nr. 225080): Es handele sich um die Entscheidung in einem Einzelfall. Aus „Einzelfallentscheidungen einzelner Finanzgerichte eines Landes“ ziehe das BMF „keine Schlussfolgerungen“.

     

    PRAXISTIPP | Vereinen sei die Lektüre des SSP-Beitrags „Mitgliedsbeitrag für Musik- und andere Vereine: FG Köln eröffnet Chance auf Steuerabzug“ aus Ausgabe 7/2021, Seite 16 empfohlen. Dort steht auch, dass die Sache mittlerweile beim BFH gelandet ist. Vielleicht wird eine ‒ vereinsfreundliche ‒ höchstrichterliche Entscheidung die Regierung ja veranlassen, ihre Auffassung zu verändern.

     
    Quelle: ID 47716809